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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

Weitere Informationen

  • Zuständigkeit in Insolvenzsachen und Zwangsversteigerungsverfahren:
    Amtsgericht Crailsheim
  • Gericht mit zentraler Zuständigkeit in Landwirtschaftssachen und bezüglich gerichtlicher Verfahren in Standesamtssachen:
    Amtsgericht Ellwangen
  • Zuständigkeit in Handelsregister- und Vereinsregistersachen:
    Amtsgericht Ulm

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